Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsgegenstand

Jochen Merz Software übernimmt gemäß den folgenden Bestimmungen die Zahlungsabwicklung im Auftrag und auf Rechnung des Autors. Das Angebot stellt eine Vermittlung zwischen dem Kunden und dem Autor der Shareware, für dessen Produkt eine Nutzungslizenz erworben werden soll, dar. Durch die Vermittlung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Autor und dem Nutzer der Software zustande, die den Lizenzbestimmungen und dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Autors unterliegt.

§2 Geltung

Nachstehende Geschäftsbedingungen sind für alle Abwicklungen, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen gültig, sofern sie nicht ausdrücklich von Jochen Merz Software/Shareware, Kaiser-Wilhelm-Str. 302, 47169 Duisburg (im nachfolgenden JMS) abgeändert werden. Entgegenstehende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von JMS schriftlich bestätigt werden.

§3 Angebot

Angebote sind stets freibleibend. Angaben, die auf Irrtum von JMS beruhen, sind nicht verpflichtend. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von JMS bestätigt werden.
Die angegebenen Preise sind EUR-Preise (ab 1.1.2002), sofern nicht anders vermerkt. Sofern nach dem 1.1.2002 Bestellungen in DM aufgegeben werden, werden sie mit dem vorgeschriebenen Faktor 1,95583 in EUR umgerechnet.

§4 Freischaltung (Registrierung)

Eine Freischaltung oder Registrierung ist nicht mit der Lieferung eines Datenträgers oder Programmdaten verbunden (sofern dies nicht ausdrücklich beim jeweiligen Produkt vermerkt ist), der Käufer enthält lediglich die zur Freischaltung der jeweiligen Shareware benötigten Informationen. Benachrichtigt wird im Regelfall per E-Mail, in Ausnahmefällen per Fax oder schriftlich.
Die Freischaltung oder Registrierungs-Lieferung erfolgt schnellst möglichst.

§5 Nutzung/Gewährleistung

Mit dem Registrierungswunsch erkennt der Käufer die der jeweiligen Shareware beiliegenden Nutzungsbedingungen an.
Falls nicht anders vereinbart, gilt die Nutzung ausschließlich für den Käufer. Ist der Käufer keine natürliche Person, gilt die Registrierung für jeweils eine installierte Version.
JMS gibt keine Gewährleistung auf Software, noch gibt es eine Zufriedenheitsgarantie oder dergleichen, da es in der Natur der Shareware liegt, sie auf Funktionsfähigkeit vor der Registrierung testen zu können.
JMS ist in keiner Weise haftbar für ganz oder teilweise nicht funktionsfähige Software, noch durch Schäden oder Folgeschäden (z.B. Datenverlust) die durch nicht funktionsfähige Software entstehen könnten.
Reklamationen sind direkt mit dem Autor zu klären.
Eine Rückgabe der Registrierung ist nicht möglich.

§6 Zahlungsbedingungen

JMS nimmt Zahlungen in den auf den Registrierseiten angebotenen Weise entgegen. JMS behält sich vor, bei Zweifeln an der Bonität den Registrierwunsch/die Bestellung nicht durchzuführen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist in jedem Fall Duisburg.

§7 Kaufvertragsabschluß

Diese Bedingungen gelten mit dem Absenden der Bestellung - gleich auf welche Weise - als angenommen.

§8 Widerrufs-Recht

Da Freischaltcodes, Software und Shareware auf Grund der Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist, ist eine Rücksendung nach Kauf gegen Erstattung des Kaufpreises somit nach §3 Fern-Absatz-Gesetz nicht möglich.

§9 Storno/Storno-Kosten

Ein Storno der Bestellung durch den Kunden ist höchstens bis zu dem Zeitpunkt möglich, bis zu dem noch keine Auslieferung seitens JMS an den Kunden initiiert wurde (d.h. geliefert bzw. der Autor der gewünschten Shareware mit der Belieferung beauftragt wurde). Ein Storno muss schriftlich erfolgen und gilt erst durch schriftliche Bestätigung seitens JMS als akzeptiert. Sollten bei JMS bei der Bearbeitung der Bestellung bis zum Eintreffen des Storno bereits Kosten entstanden sein, trägt diese der Kunde. Wenn ein Storno von JMS akzeptiert wird, so erfolgt eine umgehende Rückzahlung eventuell bereits gezahlter Beträge durch Gutschrift von JMS - der Kunde wird keine Rückholung des Betrags veranlassen.

§10 Sonstige Kosten

Sollte der Kunde - aus welchem Grund auch immer - die Zahlung des angegebenen Zahlungswunsches verweigern oder von seiner Seite aus zurückholen (z.B. Kreditkarten-Storno, Lastschrift-Retoure, nicht gedeckter Scheck), so haftet er für sämtliche daraus entstehenden Kosten und Folgekosten (z.B. Rücklastschrift-Bankgebühren, Porti, Inkasso-Kosten).
 

Sofern einzelne Formulierungen der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.